Homosexualität

Metatiedot
Julkaistu: 
1907
Kuvaus: 

Published in/Publicerad i/Julkaistu: Sexual-Problem 5/1908, 248-79.

The Edvard Westermarck Online Collection, Filosofia.fi (Eurooppalaisen filosofian seura ry) <http://filosofia.fi/Westermarck> ed./red./toim. Juhani Ihanus, Tommy Lahtinen & Yrsa Neuman 2011. Transkribering/Litterointi/Transcription: Filosofia.fi.

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Homosexualität.

Von Professor Dr. Edward Westermarck *).

I.
Die Befriedigung des Geschlechtstriebes nimmt häufig Formen an, die von den allgemein üblichen abweichen. Eine dieser Formen können wir nicht stillschweigend übergehen, weil sie in der Sittengeschichte seit jeher eine grosse Rolle spielt: die sogen, gleichgeschlechtliche Liebe über Homosexualität, d. h. Umgang zwischen Personen desselben Geschlechts.
    Diese Erscheinung, der wir auch bei den Tieren sehr oft begegnen1), kommt wahrscheinlich, wenigstens sporadisch, bei allen Rassen der Menschheit vor2) und ist bei manchen Völkern so verbreitet, dass sie als eine nationale Gewohnheit gelten känn.
    In Amerika hat man bei sehr zahlreichen Eingeborenenstämmen homosexuelle Sitten beobachtet. Es scheirit in fast allen Teilen des Festlandes seit uralten Zeiten Männer ge-

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*) Anmerkung der Redaktion: Der berühmte Kulturhistoriker hat mit der vorliegenden Arbeit das 36. Kapitel aus dem 2. Bände seines noch unvollendeten grossen Werkes “Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe” uns zum Erstabdruck überlassen. Wir sind dadurch ihm und seinem verdienstvollen übersetzer L. Katscher zu ausserordentlichem Danke verpflichtet, zumal Westermarck selbst dieses Kapitel als das wertvollste und interessanteste aus dem ganzen Werke bezeichnet.

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geben zu haben, die in Frauenkleidung mit anderen Männern wie Konkubinen oder Ehefrauen beisammen lebten3). Auch bestehen zwischen jungen Waffengefährten “freundschaftliche Beziehungen”, die nach Lafitau (“Sitten der amerikanischen Wilden”) nach aussen keinen Verdacht von Lasterhaftigkeit erregen, in Wirklichkeit aber sehr lasterhaft sind".
    Die Völkerschaften in der Umgebung des Behringsmeeres huldigen oder huldigten der gleichgeschlechtlichen Liebe in höhem Grade4). In Kadiak war es üblich, dass Eltern, die einen mädchenhaft gearteten Sohn hatten, ihn wie ein Mädchen kleideten nnd erzogen, ihn nur in den häuslichen Pflichten unterwiesen, ihn zn den weiblichen Arbeiten anhielten, ihn bloss mit Frauen und Mädchen verkehren liessen, um ihn im Alter von 10—15 Jahren an einen reichen Mann zu ver-heiraten; fortab führte er den Beinamen ”Achnutschik” oder ”Schupan”5). Ähnliches berichtet Bogoraz von den Tschuktschen ”Es kommt oft vor, dass unter dem übernatürlichen Einfluss eines Schamanen ein Knabe sich plötzlich einzubilden beginnt, er sei ein Mädchen. Er legt weibliche Kleidung an, lässt sich das Haar wachsen und obliegt nur noch weiblichen Bescbäftigungen. Bald legt er sich einen ”Ehegatten” bei, für den er in ebenso widernatürlicher wie freiwilliger Unter-ordnung alle häusliche Arbeit verrichtet. So ist es nichts Seltenes, dass der Gemahl ein Weib, die Gattin aber ein Mann ist. Diese abnormen Geschlechtsverwechselungen bringen über das Gemeinwesen die ärgste Unsittlichkeit, werden aber von den Schamanen, die darin ein Gebot ihrer Gottheiten sehen, ganz besonders begünstigt." Dieser Geschlechts-wechsel zog gewöbnlich den späteren Eintritt ins Priestertum nach sich; tatsächlich waren fast alle Schamanen einstige ”Geschlechtsdeserteure”. Noch heute gibt es bei den Tschuktschen sehr viele männliche Schamanen, die Frauenkleider trägen und von denen das Volk glaubt, dass sie auch körperlich in Weiber verwandelt seien; auch bei den Korjäken und zahlreichen anderen sibirischen Stämmen finden sich Spuren solches priesterlichen Geschlechtswechsels. Diese vermeintlichen Verwandlungen hingen wenigstens in einem Teil der Fälle mit homosexuelien Bräuchen zusammen. Kracheninni-

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kof erwähnt in seiner Schilderung der Korjäken die „Ke'jew“ = Männer in Konkubinenstellung,, und er vergleicht sie mit den kamtschadalischen „Koe'kcuc“ = in Weiber umgewandelte Männer. Nach ihm wird jeder Koe'kcue für einen Zauberer und Traumdeuter gehalten. Seine ziemlich unklare Be-schreibung veranlasst den Reisenden Jochelson zu der An-nahme, dass das Hauptmerkmal der Koe'kcuc nicht ihre priesterlichen Gaben seien, sondern ihre Stellung zur Befriedigung der homosexuellen Neigungen der Kamtschadalen. Die Koe'kcuc trugen Frauengewänder, leisteten weibliche Arbeit und spielten die Rolle von Ehefrauen oder Konku-binen.
    Im malaiischen Archipel, doch nicht auf sämtlichen Inseln, ist die gleichgeschlechtliche Liebe sehr verbreitet6), nach Junghuhn auch bei den Botak auf Sumatra. Auf Bali wird ihr, wie Jacob bemerkt, ganz offen gehuldigt, von manchen Personen sogar gewerbsmässig. Die „ßasir" der Dajaken sind Männer, die von Zauberei und Ausschweifung leben; sie ;tragen weibliche Kleidung, werden bei götzen­dienerischen Festlichkeiten zu sodomitischen*) Zwecken benutzt und sind häufig in aller Form mit anderen Männern verehe­licht" 7). Haddon erklärt, in der Torresstrasse nie etwas von dem in Rede stehenden Laster gehört zu haben; dagegen berichtet Seligmann über mehrere Beispiele davon im Rigo-bezirk von Britisch-Neuguinea. Sehr verbreitet soll es in Mowat, auf den Marshai l mseln und auf Hawaii sein8). Hin­sichtlich Tahitis hören wir von einer Gruppe von Männern, die, von den Eingeborenen „Mahus" genannt, „Kleidung, Haltung und Manieren der Weiber annehmen und die ganze phantastische Seltsamkeit und Koketterie der eitelsten Frauen zur Schau tragen. Sie bewegen sich zumeist in Gesellschaft von Weibern und diese suchen ihre Bekanntschaft. Sie be-

*) Westermarck verwendet hier und an mehreren anderen Stellen seiner Arbeit die Bezeichnung „Sodomie" resp. „sodomitisch" im Sinne eines früheren Sprachgebrauches als Synoyme für „Paederastie* resp. „paederastisch". Heutzutage versteht man unter Sodomie ge­wöhnlich: Bestialität, d. h. Unzucht mit Tieren.
                                                                                                Der Herausgeber.

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fassen sich auch, mit den den Frauen eigentümlichen Be­schäftigungen. Die Begünstigung dieser Greuel ist fast ganz auf die Häuptlinge beschränkt9)." Über die Neukaledonier schreibt Foley: „Ihre weitestgehende Brüderlichkeit ist nicht die des Blutes, sondern die der Waffen. Namentlich vom Dorfe Poepo gilt dies. Allerdings ist die Waffenbruderschaft mit Päderastie verknüpft."
    Im westaustralischen Bezirke Kimberley bekommt jeder heiratsfähige Jüngling, der keine Gattin finden kann, einen „Tschukadu", d. h. „Knabenfrau", wobei die Exogamievor-scbriften ebenso beachtet werden wie bei den gewöhnlichen Eheschliessungen und der Pseudogemahl seine „Schwieger­mutter" ebenso zu meiden hat, als wäre sie eine wirkliche. Zur Zeit seiner Einweihung ist der Tschukadu ein Knäblein von 5—10 Jahren. Hardmann bemerkt: „Die Beziehungen zwischen ihm und seinem „Beschützer" liegen nicht ganz klar zutage, denn die Eingeborenen weisen den Gedanken an Sodomie mit Abscheu und Ekel von sich." Solche Ersatz­heiraten sind ungemein häufig. Da nämlich die vorhandenen weiblichen Wesen in der Regel von den älteren und ange­seheneren Männern monopolisiert werden, erlangen nur wenige Männer unter 30—40 Jahren Ehefrauen; deshalb werden den Jünglingen „Knabenfrauen" gegeben. Nach Purcells Schilderungen der Eingeborenen desselben Bezirkes erhält „jeder nutzlose Stammesangehörige" zu geschlechtlichen Zwecken einen „Mullawongah" von 5—7 Jahren. Wie Ra-venscroft berichtet, kann man bei den südaustralischen Tschingalih unbeweibte ältere Männer oft mit einem oder zwei Knaben umhergehen sehen, die sie eifersüchtig be­wachen, weil sie mit ihnen Sodomiterei treiben. Dass auch anderen australischen Stämmen die Homosexualität nicht unbekannt ist, lässt sich aus Howitts Mitteilung — die sich auf den Südosten beziehen — schliessen, dass die alten Männer und die vormundschaftlichen Personen den Neulingen nach erfolgter Einweihung verbieten, widernatürliche Verstösse zu begehen.
    Auf Madagaskar gibt es Bürschchen, die wie Weiber leben und mit Männern umgehen, die ihnen gefallen und von

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ihnen bezahlt werden10). De Flacourt sagt in seiner, ans dem 17. Jahrhundert stammenden Geschichte dieser Insel: „Dort befinden sich »Tsekats», verweichlichte und impotente Männer, die nach Knaben streben und sich in diese verliebt stellen; sie äffen die Mädchen nach, kleiden sich wie solche und machen den Knaben Geschenke, damit sie bei ihnen schlafen. Sie legen sich Mädchennamen bei und spielen die Sittsamen und Züchtigen . . . .Sie hassen die Frauen und wollen sie nicht berühren.a Sich weiblich gebende Männer sind auch von Rautanen unter den Ondonga (Deutsch-Südwestafrika) und nach Nicole bei den Diakite-Sarrakolesen(Französisch-Sudan) beobachtet worden, doch fehlt es an näheren Angaben über deren geschlechtliche Gewohnheiten. Die Ba-naka und Bapuku (Kamerun) üben die Homosexualität in ausgedehntem Masse; im allgemeinen jedoch scheint sie bei den Eingeborenen Afrikas verhältnismässig selten zu sein 1J) — ausgenommen die arabisch-sprechenden Völkerschaften und in Gegenden wie Sansibar, wo der arabische Einfluss stark war. In Nordafrika ist das Laster nicht auf die Städte be­schränkt ; es findet sich sehr oft auch bei den ägyptischen Bauern und ist ausserordentlich verbreitet unter den die nördlichen Gebirgsketten Marokkos bewohnenden Ibala. Da­gegen ist es selten bei den Berbern und den nomadisch lebenden Beduinen, während es den Beduinen Arabiens ganz unbekannt sein soll12).
    Eine lange Reihe von Reisenden berichtet über die grosse Rolle, welche die gleichgeschlechtliche Liebe in Klein­asien, Mesopotamien und Persien, bei den Tataren und Karatschai des Kaukasus, bei den Sichs und den Afghanen spielt. In Kabul gibt es nach Wilson für Homosexuelle einen eigenen Basar, der eine ganze Strasse einnimmt. Alte Forscher wie Stavorinus, Fryer und Chevers betonen die ungeheure Verbreitung des Übels unter den Mohammedanern Indiens, und die Zustände haben sich noch nicht gebessert. Auch in China ist es sehr zu Hause; dort gibt es sogar eigene Bordelle für Homosexuelle, und manche Eltern verkaufen ihre vier­jährigen Söhne, damit sie für die gewerbsmässige Ausübung „erzogen'* werden13). Was Japan betrifft, so soll es nach

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einigen Quellen die Päderastie schon in den ältesten Zeiten gekannt haben, während sie nach anderen erst im sechsten Jahrhundert unserer Zeitrechnung durch den Buddhismus eingeführt wurde. Die Mönche pflegten sich schöne Knaben beizulegen, denen sie oft leidenschaftlich ergeben waren, und in der Feudalzeit hatte fast jeder Ritter einen Lieblings­jüngling, mit dem er die innigsten Beziehungen unterhielt und für den er gegebenenfalls stets zu einem Zweikampf bereit war. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gab es Tee­häuser mit männlichen Geishas. Heutzutage scheint die Knabenschändung mehr in den südlichen als in den nörd­lichen Provinzen vorzuherrschen, doch ist sie in manchen (regenden kaum bekannt14).
     Während weder Homer noch Hesiod die Päderastie er­wähnen, bildete sie sich in Griechenland später fast zu einer nationalen Einrichtung heraus („griechische Liebe"). In Rom und anderen Teilen Italiens war sie schon frühzeitig bekannt, doch erlangte sie erst im Laufe der Zeit eine grossere Ver­breitung. Nach Polybius bezahlten gegen Ende des sechsten Jahrhunderts viele Römer ein Talent für einen schönen Jüngling oder Knaben. Über die Kaiserzeit schreibt Buret: „In den Patrizierfamilien war es Brauch, dem mannbar ge­wordenen Jüngling einen gleichalterigen Sklaven zum Bett­genossen zu geben, damit er seine ersten geschlechtlichen Regungen befriedigen könne." Durch Juvenal und Martial wissen wir, dass zwischen Männern regelrechte Ehen geschlossen und feierliche Hochzeiten gemacht wurden. Homosexuelle gab es auch unter den Kelten und den alten Skandinaviern, welch letztere sogar eine ganze Fachnomenklatur hatten.
    In neuester Zeit hat uns eine umfangreiche und stetig anwachsende Literatur über die Häufigkeit des Vorkommens der Homosexualität im heutigen Europa belehrt. Man darf behaupten, dass kein Land und keine Gesellschaftsschicht von ihr frei ist. In manchen Gegenden Albaniens besteht sie sogar als allgemeine Sitte, indem die meisten Bursche vom 16. Jahr an ihre 12- bis 17 jährigen „Lieblinge" haben, wie Hahn versichert.
    Nicht nur unter den Männern, sondern auch unter den
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Frauen gibt es gleichgeschlechtliche („leibische") Liebe15). Bei den Eingeborenen Amerikas begegnen wir ausser Männern, die sich wie Weiber geberden, auch Frauen, die die Männer nachäffen. Manche brasilischen Stämme haben weibliche Per­sonen aufzuweisen, die sich jeder weiblichen Beschäftigung enthalten, das Haar nach Männerart tragen, die Männer mit Pfeil und Bogen in den Krieg begleiten, in Männergesellschaft auf die Jagd gehen und lieber sterben als mit einem Manne geschlechtlich verkehren würden. „Jede von ihnen", schreibt Magalhanes de Gandavo, „wird von einem Weibe bedient, mit dem sie sich als verheiratet betrachtet; sie leben bei­sammen wie ein Ehepaar." Nach Dali weigern sich auch bei den östlichen Eskimo manche Weiber, Männer zu heiraten, und ziehen vor, männliche Gewohnheiten anzunehmen, zu ja­gen, zu fischen usw. Fritsch behauptet, dass unter den Weibern der Hottentotten und der Herero die Homosexu­alität sehr viele Anhänger hat. Wie Baumann berichtet, finden sich auf Sansibar Frauen, die daheim Männergewänder tragen, eine Vorliebe für männliche Beschäftigungen an den Tag legen und ihren Geschlechtstrieb bei gleichgesinnten oder bei durch Geschenke gewonnenen normalen Frauen befrie­digen. Es heisst, dass jede Insassin der ägyptischen Harems eine „Freundin" habe. Jacobs berichtet, dass auf Bali die Homosexualität unter den Weibern fast ebenso verbreitet ist wie unter den Männern, doch huldigen jene dem Laster mehr im geheimen ; nach Havelock Ellis scheint das gleiche in Indien der Fall zu sein. Wohlbekannt ist die lesbische Liebe der Griechinnen des Altertums. Der Umstand, dass man von männlicher Homosexualität weit mehr Kenntnis hat als von weiblicher, beweist keineswegs die geringere Häufigkeit der letzteren; aus verschiedenen Gründen haben die geschlecht­lichen Abnormitäten der Frauenwelt viel weniger Aufmerk­samkeit erregt und deshalb hat die öffentliche Sittlichkeit sich zumeist nicht sonderlich um sie gekümmert.
    Der gleichgeschlechtliche Umgang beruht zuweilen auf triebartiger Neigung, zuweilen auf äusserlichen, dem normalen Verkehr ungünstigen Umständen. Bezüglich der Papuaner von Mowat führt Beardmore einen ganz besonderen Grund

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an: die, Abneigung der Jungverheirateten Ehepaare gegen zu viele Kinder. Eine häufige Ursache bildet die angeborene Verkehrtgeschlechtlichkeit, die von Havelock Eliis als ein Sexualtrieb definiert wird, „welcher infolge angeborener konstitutioneller Abnormität auf Personen des gleichen Geschlechts gerichtet ist". Die vorhin erwähnten Mannweiber und Weibmänner sind wahrscheinlich in zahlreichen Fällen verkehrtgeschlechtlich angelegt; doch dürfte dort, wo es sich um Schamanen handelt, der Geschlechtswechsel vielleicht auf dem Glauben beruhen, dass solche verwandelte Schamanen, gleich den wirklich weiblichen, ganz besonders mächtig seien. Die angeborene Verkehrtheit kommt nach Holder unter den Stämmen des Nordwestens der Vereinigten Staaten, nach Baumann auf Sansibar vor, und ich glaube, dass sie auch in Marokko nicht selten ist. Aber hinsichtlich ihrer Verbreitung ausserhalb Europas sind wir in der Regel auf Vermutungen angewiesen; unsere wirkliche Kenntnis des Gegenstandes rührt von den freiwilligen Geständnissen verkehrtgeschlechtlicher Personen her. Die allermeisten Reisenden verstehen nicht das geringste von der seelischen Seite der Sache, und selbst einem Fachmann muss es sehr oft unmöglich sein, die Angeborenheit von der Erworbenheit zu unterscheiden.Übrigens setzt ja die erworbene Verkehrtheit eine angeborene Anlage voraus, welche unter gewissen Verhältnissen sich zu einer wirklichen Verkehrtheit entwickelt. Selbst zwischen der Normal- und der Verkehrtgeschlechtlichkeit scheint es eine lange Reihe von Abstufungen zu geben. Der bekannte Psycholog James meint, die Verkehrtheit sei „eine Art der Geschlechtsbegierde, deren Keim höchstwahrscheinlich die meisten Männer in sich tragen". Jedenfalls gilt dies für die Anfangszeit der Mannbarkeit16).
    Eine sehr wichtige Quelle homosexueller Gewohnheiten ist der Mangel an Personen des anderen Geschlechts. Nach Karsch und Ellis weist die Tierwelt viele Beispiele auf. Schon Buffon beobachtete, dass,. wenn gleichgeschlechtliche Vögel verschiedener Arten zusammengesperrt sind, sie bald geschlechtliche Beziehungen anknüpfen — die Männchen eher als die Weibchen. Die weiter oben behandelte westaustra-.

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lische Knabenehe ist auch nichts Anderes als ein Ersatz für die gewöhnliche Ehe infolge Mangels an Mädchen. Wie v. d. Steinen erzählt, sind die brasilischen Bororó nur dann homosexuell, wenn die Zahl der Mädchen ausserordentlich klein ist. Das Vorherrschen gleichgeschlechtlicher Bräuche auf Tahiti erklärt sich vielleicht durch die Tatsache, dass infolge umfassender Tötung weiblicher Neugeborener auf je vier bis fünf Männer nur ei n Mädchen kam. Nach Matignon beruht die grosse Verbreitung der Gleichgeschlechtigkeit unter den javanischen Chinesen hauptsächlich auf dem Mangel an erreichbaren Weibern. Manche Gelehrten machen die Vielweiberei für die Homosexualität verantwortlichl7). In den mohammedanischen Ländern liegt ein grosser Teil der Schuld zweifellos an der Abschliessung der Weiber, durch welche der freie Verkehr zwischen den Geschlechtern ver­hindert wird, so dass die Unverheirateten fast ausschließlich auf gleichgeschlechtlichen Umgang angewiesen sind. Bei den nordmarokkanischen Gebirgsbewohnern geht die übermässige Ausübung der Päderastie Hand in Hand mit einer weit­reichenden Abgeschlossenheit der Frauen und einem sehr hohen Grade weiblicher Keuschheit, während die der Knaben-liebe nicht sonderlich huldigenden Araber der Ebene ihren ledigen Mädchen beträchtliche Freiheit lassen. Nach vielen Quellen ist in Asien und Europa auch die erzwungene Ehe­losigkeit der Mönche und Priester eine Ursache gleichge­schlechtlicher Gewohnheiten, wobei freilich nicht vergessen werden darf, dass ein Beruf, der die Ehelosigkeit vorschreibt, vermutlich ziemlich viele Personen mit angeborener Verkehrt­heit anzieht. Die durch eine militärische Lebensweise be­dingte zeitweilige Absonderung der Geschlechter erklärt frag­los die ungeheure Verbreitung der Homosexualität bei kriege­rischen Völkern wie die Sichs, Afghanen, Dorier oder Nor­mannen. In Persien und Marokko sind ihr die Soldaten ganz besonders unterworfen. In Japan gehörte sie zum Rittertum, in Neukaledonien und Nordamerika zur Waffenbruderschaft. Mindestens bei einigen der nordamerikanischen Stämme begleiteten als Frauen verkleidete Männer die anderen Männer dienergleich in den Krieg oder auf die Jagd 18).

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Bei den Banaka und Bapuku (Kamerun) wird Knaben­schändung in erster Reihe von Männern getrieben, die lange Zeit von ihren Ehefrauen getrennt bleiben, und in Marokko habe ich sie wegen ihrer Bequemlichkeit auf Reisen emp­fehlen hören.
Ellis bemerkt ganz richtig, dass wir es dort, wo die gleichgeschlechtliche Anziehung lediglich eine Folge des Mangels an Personen des anderen Geschlechts ist, nicht mit Verkehrtheit, sondern bloss mit einer zufälligen Ab­lenkung des Geschlechtstriebes in eine abnorme Richtung zu tun haben — in die Richtung eines annähernden Ersatzes für den fehlenden normalen, Gegenstand der Befriedigung, Doch halte ich es für wahrscheinlich, dass diesfalls die homosexuelle Anziehung im Laufe der Zeit sehr leicht in wirkliche Verkehrtheit ausartet. Meines Erachtens haben unsere ersten Sachverständigen den abändernden Einfluss unterschätzt, den die Gewöhnung auf den Geschlechts­trieb auszuüben vermag. Krafft-Ebing und Moll haben be­hauptet, dass die erworbene Verkehrtheit nur in vereinzelten Fällen vorkomme. Ellis teilt diese Ansicht und nimmt nur die mehr oder minder krankhaften Fälle aus, in denen im­potent gewordene ältere oder durch normale geschlechtliche Ausschweifungen erschöpfte jüngere Männer sich Angehörigen des eigenen Geschlechts zuwenden. Wie kommt es nun aber, dass in manchen Gegenden Marokkos so ungemein viele Männer von ausgesprochener Verkehrtheit im Sinne der Ellisschen Definition {Personen, die zur Befriedigung ihrer Ge­schlechtslust das eigene Geschlecht dem anderen vorziehen) zu finden sind? Möglicherweise ist in Marokko und im Morgenlande überhaupt, wo sich fast jede Person verehelicht, die angeborene Verkehrtheit infolge des Einflusses der Ver­erbung häufiger als in Europa; dass dies jedoch zur Erklärung jener Tatsache nicht ausreicht, ergibt sich sofort, wenn wir be­denken, wie ausserordentlich ungleich verteilt das Vorkommen der Verkehrtheit bei verschiedenen, einander benachbarten Stämmen des gleichen Stockes ist - so ungleich, dass manche der Päderastie sehr wenig oder selbst gar nicht huldigen. Ich möchte annehmen, dass homosexuelles Treiben in der

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frühen Jugend den Geschlechtstrieb dauernd beeinflusst hat; dieser, beim ersten Auftreten etwas unbestimmt, nimmt leicht eine gleichgeschlechtliche Richtung an. In Marokko findet man die meisten Opfer der Verkehrtheit unter den Schreibern, die von Kindheit auf im engsten Verkehr mit ihren Mit­schülern gestanden haben. Selbstverständlich erfordern, wie Ellis bemerkt, solche Einflüsse, „um wirken zu können, eine günstige organische Veranlagung"; allein diese Veranlagung ist wahrscheinlich gar nichts Abnormes, sondern einfach ein Bestandteil der gewöhnlichen geschlechtlichen Anlage des Menschen19). Man wolle beachten, dass mindestens in den mohammedanischen Ländern die üblichste Form der Verkehrt­heit in der Liebe zu Knaben besteht, die noch nicht mann­bar und daher physisch mädchenähnlich sind. In seinem Aufsatz über „sokratische Liebe" schreibt Voltaire: „Nicht selten ähnelt ein junger Mensch infolge der Frische seines Teints, des Glanzes seiner Färbung und der Süssigkeit seiner Augen zwei bis drei Jahre hindurch einem schönen Mädchen; liebt man ihn, so geschieht es, weil die Natur sich vergriffen hat." Dazu kommt, dass bei der normalen Liebe die ge­schlechtliche Anziehung nicht nur vom Geschlecht, sondern auch von der Jugendlichkeit der Erscheinung abhängt, und es gibt eben Leute, die so veranlagt sind, dass auf sie das jugendliche Aussehen eine weit grössere Anziehungskraft ausübt als das Geschlecht.
    Auch im alten Hellas scheint nicht nur der gleichge­schlechtliche Verkehr, sondern auch die wirkliche Verkehrt­heit sehr allgemein gewesen zu sein; und obgleich diese Liebesform, wie jede andere, eine angeborenes Element ent­halten haben muss, darf kaum bezweifelt werden, dass sie grossenteils äusseren sozialen Umständen zuzuschreiben war. Vor allem lässt sie sich auf die Erziehung der männlichen Jugend zurückführen. In Sparta scheint es Sitte gewesen zu sein, dass jeder brave Jüngling seinen Liebhaber („Inspi­rator") besitze und jeder wohlerzogene Mann der Liebhaber eines Jünglings sei20). Die Beziehungen zwischen beiden waren äusserst innige: daheim blieb der junge Mensch be­ständig unter der Aufsicht seines Liebhabers, der ihm als

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Vorbild und Muster dienen sollte; in der Schlacht hielten sie sich nahe bei einander auf und legten oft bis in den Tod Treue für einander an den Tag; der Mann konnte den Jüngling, falls dessen Verwandte abwesend waren, in der öffentlichen Versammlung vertreten und durfte für viele Fehler desselben, namentlich wegen Mangels an Ehrgeiz, statt seiner Bestraft werden21). Diese alte Sitte war noch allgemeiner auf Kreta, weshalb diese Insel vielfach für ihre Wiege galt. Wie immer sich die Sache ursprünglich auch verhalten haben mag, in späteren Zeiten gehörte zu den Beziehungen zwischen „Inspirator" und „Lauscher" ganz entschieden auch der Geschlechtsverkehr22). In anderen griechischen Staaten zeitigte die Art, in der man die Jugend erzog, ähnliche Folgen. Der Knabe wurde seiner Mutter sehr früh weggenommen und verkehrte dann ausschliesslich in männlicher Gesellschaft, bis die Bürgerpflicht der Verehe­lichung an ihn herantrat. Nach Plato („Gesetze") scheinen die Gymnasien und die gemeinsamen Mahlzeiten der Knaben „stets die Tendenz gefördert zu haben, die alte und natür­liche Liebessitte unter das Niveau nicht nur der Menschen, sondern sogar der Tiere herabzudrücken." Im „Symposion" streift Plato die Wirkungen dieser Bräuche auf den Ge­schlechtstrieb der Männer dahin, dass sie nach Erreichung des Mannesalters, die Knabenliebe vorziehend, nicht sehr ge­neigt waren, zu heiraten und Kinder zu zeugen; wenn sie es taten, so geschah es nur aus Gehorsam gegen das Gesetz. Hier haben wir höchstwahrscheinlich ein Beispiel erworbener Verkehrtheit vor uns.
    Neben dem Einfluss der Erziehungsweise begünstigte in Hellas noch ein anderer äusserlicher sozialer Umstand die Entwickelung der Homosexualität: die breite Kluft, welche die beiden Geschlechter trennte. Nirgends war der Unter­schied in der Geistesbildung zwischen Mann und Frau jemals gewaltiger als während der Blüte der griechischen Kultur. Das Los der Gattin bestand in Zurückgezogenheit und Un­wissenheit. Sie bewohnte zusammen mit ihren Sklavinnen in fast vollkommener Abgeschlossenheit einen abgesonderten Teil des Hauses — ohne den erziehlichen Einfluss männ-

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lieber Gesellschaft und ohne Zutritt zu den Öffentlichen Dar­bietungen, die das hauptsächlichste Bildungsmittel waren23). Unter solchen Verhältnissen ist es leicht begreiflich, dass geistig so hochstehende Männer wie die Athener die Liebe der Frauen als einen Ausfluss Aphroditens betrachteten, die „mehr körperlich als seelisch ist"24). Sie hatten eine geistige Kulturstufe erreicht, auf der der Geschlechtstrieb normaler­weise sehr verfeinert ist und die Befriedigung einer lediglich physischen Begierde für brutal hält. Deshalb liebten die höchstentwickelten unter ihnen nach Plato weder Weiber noch Knaben, sondern „intelligente Männer, deren Vernunft sich mit ihrem Bartwuchs zu entfalten beginnt". Auf eine chine­sische Parallele weist uns die folgende Mitteilung Matignons hin: „Wir haben alle Ursache zu der Annahme, dass manche geistig hochgebildeten Chinesen in der Knabenliebe Befrie­digung der Sinne und des Geistes suchen. Die Chinesin, sei sie nun eine anständige Frau oder eine Dirne, ist sehr un­wissend; viele Chinesen haben aber ein dichterisches Gemüt; sie lieben die Poesie, die Musik, die Philosophie — lauter Dinge, die sie bei ihren Damen nicht finden können." Auch bei den Mohammedanern scheint die Umbildung und Ein­tönigkeit der Frauen, ein Ergebnis ihres Mangels an Unter­richt und ihrer abgeschlossenen Lebensweise, zu den Ursachen der grossen Ausbreitung der Homosexualität zu gehören. Diese wird von Mauren zuweilen mit dem Argument ver­teidigt, die Gesellschaft von Knaben, die immer Neuigkeiten wissen, sei viel anziehender als die von Frauen.

II.

Haben wir bisher die gleichgeschlechtliche Liebe von der tatsächlichen Seite betrachtet, so wollen wir nunmehr zur Erörterung der sittlichen Beurteilung übergehen, der sie be­gegnet. Wo sie eine nationale Gewohnheit bildet, wird sie kein schwerer Tadel oder überhaupt kein Tadel treffen. Nach Jung'huhri wird sie bei den Batak (Sumatra) nicht bestraft. Von den „ Basiren" der Ngadschus von Pula Patak (Borneo) bemerkt Schwaner: „Trotz der Ekelhaftigkeit ihres Berufes entgehen sie der Verachtimg." Auf den Gesellschaftsinseln

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erfreute sich die Pflege der Homosexualität, wie Ellis sagt, „nicht nur der Förderung durch die Priester, sondern auch der Aufmunterung des unmittelbaren Beispiels der Gottheiten/'' Die madagassischen „Tsekats" behaupteten nach Flacourt geradezu, durch ihre weibliche Lebensweise der Gottheit zu dienen; aber von den benachbarten Inseln Ankisimane und Nossi-Bé berichtet Walter, dass dort Päderasten mit öffent­licher Verachtung bestraft werden. Weniaminow teilt mit, dass die Atcha-Aleuten „Sodomie und vorzeitigen Beischlaf mit der Verlobten als schwere Sünden bezeichnen"; allein die von ihm vorgebrachten Einzelheiten — abgesehen von der im allgemeinen zu grossen Schönfärberei bei der Schil­derung dieser Eingeborenen —- zeigen nur, dass die erwähnten „Sünden" durch eine einfache Reinigungszeremonie gutgemacht werden konnten25). Nichts deutet darauf hin, dass die Ein­geborenen von Nordamerika Männer verachteten, die mit den Männern, die Frauenkleider trugen und sich weiblich geber­deten, Umgang pflegten. Im Gegenteil, in Kadiak wurde eine solche Pseudogefährtin für etwas sehr Wünschenswertes ge­halten und das Volk ehrte geradezu die betreffenden Weib­männer, die zumeist Zauberer waren26). Bezüglich des weiter oben erwähnten Zusammenhanges von Homosexualität und Schamanismus in Sibirien wird erklärt, dass diejenigen Schamanen, welche das Geschlecht gewechselt hatten, vom Volke für sehr mächtig angesehen und daher ungemein ge­fürchtet wurdens7). Die Illinois und die Nadowessier gestatten den Weibmännern, den zu Ehren der heiligen Tabakpfeife — die bei den Indianern die Rolle des „Friedens- und Kriegs­gottes sowie des Richters über Leben und Tod'' spielt — ver­anstalteten Gaukeleien und feierlichen Tänzen beizuwohnen; doch lassen sie sie weder tanzen noch singen. Diese Weib­männer nehmen an den Stammesberatungen teil, bei denen nichts ohne ihren Rat entschieden werden kann, denn nach Marquette gelten sie infolge ihrer ungewöhnlichen Lebens­weise als übernatürliche Wesen und wichtige Personen. Die Siux, die Sak und die Fuchsindianer geben dem „Berdasche" (einem lebenslänglich Frauenkleidung tragenden Manne) zu Ehren jährlich mindestens einmal ein Fest; Catlin schreibt:

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„Er erfreut sich außerordentlicher Vorrechte, muss dafür aber die unwürdigsten und erniedrigendsten Pflichten erfüllen. Da er der einzige Stammesangehörige ist, der sich dieser schmählichen Demütigung unterwirft, wird er als heilig be­trachtet und man gibt ihm Feste, die mit einem Tanz jener wenigen jungen Männer beginnen, die „vorwärts tanzen" können; nur sie dürfen an dem Fest teilnehmen." Bei manchen anderen amerikanischen Stämmen dagegen werden die Weib­männer verachtet, namentlich von den Weibern28). Auch im alten Peru scheinen mit dem Kultus gleichgeschlechtliche Bräuche verknüpft gewesen zu sein. Nach Cieza de Leon wurden an einigen Orten in den Tempeln priesterliche Knaben gehalten, mit denen angeblich die Herren an den Festtagen sich gütlich taten, wobei nicht das Begehen dieser „Sünde" an sich, sondern nur die Darbringung eines Opfers für den Dämon* beabsichtigt war. Erlangten die Inkas zufällig Kennt­nis von diesen Vorgängen in den Tempeln, so drückten sie wahrscheinlich aus religiöser Duldsamkeit ein Auge zu; sie selbst aber hielten nicht nur die eigene Person von solchen Gewohnheiten frei, sondern duldeten auch sonst niemand, der ihnen anhing, in den königlichen Palästen. Cieza hörte sogar erzählen, dass, wenn ein Inka von der Begehung solcher Dinge erfuhr, er die Schuldigen mit grosser Strenge bestrafte. Wie Las Casas erwähnt, wurde in einigen entlegenen Provinzen Mexikos die Sodomie geduldet oder auch erlaubt, weil das Volk glaubte, dass die Götter ihr huldigen; ziemlich wahr­scheinlich war dies in älteren Zeiten im ganzen Reich der Fall. Später unterdrückten Gesetze das Laster nachdrück­lich. In Mexiko stand darauf nach Clavigero die Todesstrafe, in Nicaragua nach Squier die Steinigung und auch die übrigen Majavölker hatten strenge einschlägige Gesetze. Die Tschibtscha ahndeten Sodomie, wie Piedrahita erzählt, mit einer schmerz­haften Todesart. Doch dürfen wir nicht vergessen, dass die alten amerikanischen Kulturnationen ihre Strafen zumeist sehr übertrieben und ihre Strafgesetze mehr den Willen der Herrscher als das Empfinden der Bevölkerung zum Ausdruck brachten.
    Manche Naturvölker, die nicht homosexuell veranlagt

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sind, sollen dem Laster wenig Beachtung schenken. Auf den Pelauinseln, wo ihm nur sporadisch gehuldigt wird, wird es nach Kubary nicht bestraft, doch gilt es für schändlich. Die kaukasischen Osseten, unter denen die gleichgeschlechtliche Liebe sehr selten vorkommt, pflegen sie, wie Kowalawsky mitteilt, nicht zu bestrafen. Dasselbe gilt für die ostafri­kanischen Masai29). Andere afrikanische Völkerschaften hin­gegen halten es anders. Warner hörte während seines 25-jährigen Aufenthaltes bei einem Kaffernstamm von einem einzigen Fall, und dieser wurde bestraft; der Schuldige musste nämlich dem Häuptling einige Stück Vieh geben. Nach Rautanen sind bei den Ondonga die Päderasten verhasst und die Weibmänner — zumeist Zauberer — verachtet. Lang versichert, dass die Waschambala die Knabenliebe für eine arge sittliche Verirrung halten und streng bestrafen. Die Waganda verabscheuen die von den Arabern eingeführten und selten vorkommenden homosexuellen Bräuche aufs tiefste und bestrafen sie, wie Felkin berichtet, mit dem Pfahl. Die Akkraneger, bei denen diese Dinge nicht geübt werden, haben nach Monrod einen grossen Abscheu gegen sie. Wie Burckhardt erwähnt, gilt dasselbe für Nubien — mit Ausnahme der Kaschefs und ihrer Verwandten, die sich in allem bemühen, den Mameluken nachzueifern.
    Mohammed verbot die Sodomie und seine Nachfolger sind darüber einig, dass sie als und wie Unzucht bestraft werden sollte — also schwer30) — es sei denn, dass die Schuldigen öffentlich Busse tun. Doch bestimmt das Gesetz, dass zur Überführung der Zengeneid vier einwandfreier Augenzeugen notwendig ist, und diese Bestimmung würde auch dann ge­nügen, das Gesetz praktisch wertlos zu machen, wenn es vom Volksempfinden getragen würde, was durchaus nicht der Fall ist. In Marokko steht man den aktiven Päderasten gleich­gültig gegenüber, während man den passiven, wenn er er­wachsen ist, verachtet. Nach Polak ist dem auch in Persien so. Auf Sansibar macht man, wie Bauraann erzählt, einen genauen Unterschied zwischen angeborener männlicher Ver­kehrtheit und männlicher Prostitution; wer zur letzteren ge­hört, wird verachtet, während die Verkehrtgeschlechtlichen.

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geduldet werden, weil sie Opfer des Willens Gottes seien. Die asiatischen Indianer betrachten die Päderastie bestenfalls als eine Schwäche. Burton meint, dass die Hindns sie ver­abscheuen, aber ihre heiligen Schriften behandeln sie milde. Es heisst z. B. in den Gesetzen Manns: „Ein zweimal gebo­rener Mann, der sich mit einem anderen Mann vergeht oder mit einem weiblichen Wesen im Wasser oder bei Tage oder in einem von Ochsen gezogenen Wagen Geschlechtsverkehr übt, soll in seinen Kleidern ein Bad nehmen."
    Was Ostasien betrifft, so macht das chinesische Gesetz keinen grossen Unterschied zwischen widernatürlichen und natürlichen Geschlechtsvergehen. Bei den ersteren kommen Alter und Zustimmung in Betracht. Ist der leidende Teil erwachsen oder ein mehr als zwölfjähriger Knabe, und hat er eingewilligt, so werden beide Schuldige mit je 100 Hieben und einmonatlichem Kang (Holzkragen) bestraft, während ge­wöhnliche Hurerei mit 80 Hieben geahndet wird. Hat der Erwachsene oder der über zwölf Jahre alte Knabe Widerstand geleistet, so gilt die Tat als Notzucht. Und handelt es sich um einen weniger als zwölfjährigen Knaben, so sieht das Gesetz in dem Verfahren, ohne Rücksicht auf Widerstand oder Zustimmung, Notzucht, es sei denn, dass der Knabe schon früher „gesündigt" habe31). In der Praxis jedoch hält man dafür, die naturwidrigen Verfehlungen seien dem Gemein­wohl minder abträglich als die gewöhnliche Unzucht, und die Knabenliebe ist keineswegs verpönt. Matignon schreibt dar­über: „Die öffentliche Meinung bleibt dieser Art von Zer­streuung gegenüber vollkommen gleichgültig und die Moral stösst sich nicht daran....Die chinesischen Gerichte aber lieben es nicht, ihre Nase in allzu intime Dinge zu stecken. Die Päderastie gehört sogar zum guten Ton und gilt als ein elegantes Vergnügen.....Sie erfreut sich einer amtlichen Weihe, denn selbst der Kaiser hat seine Liebesknaben." Die einzige Einwendung, die der genannte Autor in China gegen dieses Laster vernommen hat, war, dass es das Augenlicht schädige. Japan hatte vor der Umwälzung im Jahre 1868 keinerlei gesetzliche Bestimmungen gegen gleichgeschlecht­lichen Umgang. In der japanischen Ritterzeit herrschte die

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Meinung, es sei heldenhafter, einen Mann zu lieben als ein Weib; und gegenwärtig kann man die Ansicht äussern hören, dass in den Provinzen mit ausgebreiteter Homosexualität die Männer männlicher und kräftiger seien als in den übrigen32).
    Die alten Skandinavier hatten zwar keine Gesetze gegen die Päderastie, verachteten aber den passiven Teil gar sehr und betrachteten ihn als Feigling und Zauberer. Sie nannten ihn „argr", „ragr", „blandr" — Worte, die die Bedeutung „Feigling" annahmen; zuweilen wurde „arg" für „Zauberei treibenu gebraucht. Wie ein norwegischer Gelehrter richtig hervorhebt, verhilft uns diese Verknüpfung von Homosexualität und Zauberei zum Verständnis von Tacitus' Mitteilung, dass die alten Germanen Personen, die er als „corpore infames" bezeichnet, in einem Morast lebendig begruben. Da nun Zauberei häufig mit dem Ertränkungstode bestraft wurde, ist es wahrscheinlich, dass diese Strafe in erster Reihe den Zau­berer und nicht den Homosexuellen treffen sollte. Jedenfalls ist sicher, dass die Missbilligung der gleichgeschlechtlichen Liebe durch die heidnischen Skandinavier auf den das Weib spielenden Teil beschränkt blieb. In einer der National­dichtungen rühmt sich der Held geradezu der Vaterschaft von Sprösslingen, die ein anderer Mann geboren habe33).
    In Hellas wurden die niedrigeren Formen der Päderastie getadelt, doch scheint der Tadel in der Regel nicht sehr streng gewesen zu sein; in einigen Staaten war das Laster gänzlich verboten34). Ein athenisches Gesetz bestrafte den Jüngling, der sich für Geld missbrauchen Hess, mit dem Ver­luste der Bürgerrechte und bedrohte ihn für den Fall der Teilnahme an einem öffentlichen Fest oder des Betretens der Agora mit dem Tode. In Sparta musste der „Lauscher" den „Inspirator“ aus wirklicher Zuneigung annehmen; tat er's für Lohn, so bestraften ihn die Ephoren. Aelian behauptet sogar, dass bei den Spartanern die Beziehungen zwischen den zweien nur ganz unschuldiger Art sein durften, widrigenfalls beide entweder das Land verlassen oder den Tod erleiden mussten. Doch scheint in Griechenland allgemein die Regel gegolten zu haben, dass keine Nachforschungen über die Einzelheiten der

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Verhältnisse angestellt wurden, solange das äussere Dekorum gewahrt blieb. Und jene gegenseitige Anhänglichkeit, weit entfernt, als unerlaubt betrachtet zu werden, wurde als die höchste und reinste Form der Liebe gepriesen, als eine Gabe der himmlischen Aphrodite, als ein Mittel zur Erlangung der Tugend, als eine Waffe gegen Tyrannei, als eine Freiheits­bürgschaft, als eine Quelle nationaler Grosse und nationalen Glanzes. Platos Phädrus sagte, er kenne für einen jungen Mann, der ins Leben tritt, keine reichere Segnung als einen tugendhaften Liebhaber und umgekehrt, denn der Grundsatz, welcher Männer zu einem edeln Leben anleiten sollte, könne durch nichts so gut eingepflanzt werden wie durch die Liebe. Platos Pausanias erklärte, dass die Knabenliebe nur wegen ihrer Tyranneiwidrigkeit verpönt sei; „es liegt im Interesse der Herrscher, dass ihre Untertanen geistesarm seien und nicht durch jene starken Freundschafts- oder Gesellschafts­bande zusammenhängen, die in erster Reihe von der Liebe geflochten werden.u Die Liebe Aristogitons und die Treue des Harmodius brachen die Macht der athenischen Tyrannen; ein ähnliches Ergebnis hatte zu Agrigent die' gegenseitige Liebe Charitons und Melanippos'; und die Bedeutung Thebens war Epaminondas' heiligem Bunde zuzuschreiben. Denn „an­gesichts seines Lieblings wird", wie der Peripatetiker Hiero-nymus sagt, „ein Mann eher alles Andere tun als sich zum Feigling stempeln lassen/' Nach Plutarch waren die grössten Helden und die kriegerischesten Völker jene, die der Liebe zur Jugend am meisten huldigten, und in Platos „Symposion" lesen wir, dass eine noch so kleine Schar von Kriegern, wenn sie aus Seite an Seite kämpfenden Liebenden und Geliebten besteht, die ganze Welt überwinden könne.
    Herodot behauptet, dass die Knabenliebe von Hellas aus nach Persien verpflanzt wurde. Ob dem nun wirklich so sei oder nicht, keinesfalls konnten die Masdaanbeter dieser Sitte huldigen35), denn in den zoroastrischen Schriften wird „un­natürliche Sünde" mit einer Strenge behandelt, der wir nur noch im alten Judentum und im Christentum begegnen. Nach der Vendidad gibt es dafür überhaupt keine Sühne; sie wird hienieden mit dem Tode, im Jenseits mit Martern geahndet;

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selbst wer sie unfreiwillig und gezwungen begeht, erleidet Leibesstrafen. Nach, dem Buche Dina-i Mainog-i Chirad ist solche Sünde schwerer als die Tötung eines redlichen Mannes. Im Sad Dar heisst es: „Die gute Religion kennt keine schlimmere Versündigung als diese, und es ist in Ordnung, ihre Begeher in Wahrheit todeswürdig zu nennen. Ertappt jemand sie auf frischer Tat und hat er eine Axt zur Hand, so ist es nötig, dass er beiden den Kopf abschlage oder den Bauch aufschlitze, ohne dass ihm dies als Sünde angerechnet würde. Aber niemand darf ohne die Genehmigung von Hohepriestern oder Königen andere Personen umbringen, als jene, die naturwidrigen Geschlechtsverkehr pflegen oder ge­statten."
    Auch das Land des auserwählten Volkes darf nicht durch unnatürliche Verfehlungen befleckt werden. Nach dem Penta-teuch wurden Sodomiten, waren es nun Israeliten oder unter diesen weilende Fremde, hingerichtet. Die Kanaaniten ver­unreinigten ihr Land durch naturwidrige Sinnenlust so sehr, dass der Herr ihre Schuld heimsuchte und das Land seine Bewohner ausspie.
    Das Christentum übernahm diese Verabscheuung homo­sexuellen Treibens. Paulus erklärte sie für den Gipfel der Sittenverderbnis, welcher Gott die Heiden wegen ihres Ab­falls von ihm überlieferte. Nach Tertullian ist dieses Laster Jedes Schutzes der Kirche bar, da sie nicht Sünden, sondern Ungeheuerlichkeiten sind." Der heilige Basilius nimmt dafür dieselben Strafen in Anspruch wie für Mord, Götzendienst und Hexerei. Das Konzil von Elvira bestimmte, dass Knaben­schändern selbst in der Todesstunde das heilige Abendmahl zu verweigern sei. In keinem anderen Punkte der Moral war der Gegensatz zwischen den Lehren des Christentums einer­seits und den Gewohnheiten wie Anschauungen der Gebiete, in denen es eingeführt wurde, andererseits so grell wie in diesem. In Rom gab es ein altes Gesetz aus unbekannter Zeit, die Lex Scatinia, welches Päderastie mit einer freien Person mit einer Geldstrafe belegte36); aber dieses Gesetz, von dem man sehr wenig weiss, war toter Buchstabe geblie­ben, und seither hatten die heidnischen Gesetzgeber sich nicht

Sexual-Probleme. 5. Heft, 1908.                                                                          18

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weiter mit dem gewöhnlichen gleichgeschlechtlichen Verkehr befasst37). Aber nach Einführung des Christentums wurde im Römischen Reich ein wahrer Kreuzzug gegen die Homo­sexualität eröffnet. Konstantin und Konstanz stempelten sie zu einem mit Enthauptung zu bestrafenden Verbrechen. Valentinian ging noch weiter und verdammte die Schuldigen, in Gegenwart des Publikums lebend verbrannt zu werden. Durch Hungersnot, Erdbeben und Pestseuchen erschreckt, führte Justinian die Enthauptung wieder ein, „ damit solche gottlosen Verbrechen nicht den Untergang ganzer Städte samt ihrer Bevölkerung zur Folge haben," wie derlei in der Bibel berichtet wird. In Gibbons „Fall des Römischen Reichesu lesen wir: „Oft genügte die geringfügigste Verdachtaussage eines Kindes oder eines Dieners zur Herbeiführung eines Todesurteils und einer Ehrlosigkeitserklärung; . . . und die Päderastie wurde das Verbrechen jener, denen man kein Ver­brechen zuschreiben konnte."
    Diese Haltung gegenüber der Homosexualität übte auf die europäische Gesetzgebung einen tiefgehenden und dauernden Einfluss aus. Während des ganzen Mittelalters und auch noch später glaubten die christlichen Gesetzgeber, dass nur die Verbrennung bei lebendigem Leibe Versündigungen dieser Art zu sühnen vermöge 38). Was insbesondere England betrifft, so gehörte der widernatürliche Verkehr in die Kompetenz der Kirche, weshalb die Todesstrafe an den Verbrechern nur dann vollzogen werden konnte, wenn die Kirche sie der weltlichen Gerechtigkeit auslieferte; es ist aber sehr zweifel­haft, ob sie es tat. Nach Pollock und Maitland enthält das Gesetz von 1533. welches die Sodomie als „Felonie" erklärt, nahezu den vollen Beweis dafür, dass die weltlichen Gerichte sie nicht bestraft hatten und dass schon seit geraumer Zeit niemand dafür hingerichtet worden war. Es wurde aus­drücklich betont, dass „die Stimme der Natur, die Vernunft und der ausgesprochene Wille Gottes" die Todesstrafe ver­langen für dieses Verbrechen, welches die englischen Gerichte sogar in ihren Anklageschriften als unnennbar bezeichneten. Dies blieb so bis 1861, doch wurde in Wirklichkeit, wie Blackstone hervorhebt, über niemand die Todesstrafe ver-

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hängt. In Frankreich jedoch kamen noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. Verbrennungen wegen gleichgeschlecht­licher Liehe vor39); aber die nationalistische Bewegung jener Zeit führte eine Wendung zum besseren herbei. Die Auf­geklärten stellten es als eine Grausamkeit hin, Sodomie mit Hinrichtung zu bestrafen, und forderten, dass das Gesetz sich nicht darum kümmere, so lange sie nicht mit Gewalt­anwendung verbunden sei. Voltaire schrieb, dass sie niemandes Recht verletze und dass ihr Einfluss auf die Gesellschaft nicht unmittelbarer sei als der der Trunksucht oder der freien Liebe; sie sei ein abstossendes Laster, verdiene jedoch keine andere Strafe als Verachtung. Diese Anschauung ging ins französische Strafgesetz über; der Code penal lässt jeden privaten gleichgeschlechtlichen Umgang, bei dem beide Teile — seien es Männer oder Frauen — freiwillig handeln, gänzlich unbestraft. Nur wo Gewaltanwendung oder ein öffentlicher Skandal oder Unmündigkeit in Frage kommt} mischt der Staat sich ein40). Diese Lösung des Problems ist von der Gesetzgebung vieler Länder Europas übernommen worden; dort aber, wo die Homosexualität noch heute als Verbrechen behandelt wird, besonders in Deutschland, macht sich zwecks Erzielung einer Gesetzesänflerung eine tätige Propaganda geltend, an der sich viele hervorragende Männer der Wissenschaft beteiligen.
    Die veränderte Stellungnahme der Gesetzgebung zur Frage der Gleichgeschlechtlichkeit weist zweifellos auf einen Wechsel in den sittlichen Auffassungen hin. Es ist zwar unmöglich, das Mass der sittlichen Verurteilung genau ab­zuschätzen, allein sicherlich werden gegenwärtig nur wenige Personen dieses Laster für ebenso ungeheuerlich halten wie unsere Vorfahren. Bax, Hirschfeld und andere Sachverständige bezweifeln sogar, gleich den Enzyklopädisten, dass die Moral überhaupt etwas zu schaffen habe mit Geschlechtsvorgängen zwischen zwei gleichmässig bereitwilligen Erwachsenen — Vorgänge, die keine Kinder hervorrufen und im grossen ganzen niemandes Wohlfahrt als die der beiden Beteiligten berühren.
    Aus unserer Rundschau auf die Moralbegriffe über den
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Gegenstand ergibt sich trotz der Unvollständigkeit unserer Mitteilungen, dass der homosexuelle Verkehr sehr tadelnswert gefunden wird und dass das Mass der Missbilligung ungemein schwankt. Diese ist zweifellos in erster Reihe dem Ab-nelgungs- oder Ekelgefühl zuzuschreiben, welches der Gedanke an solchen Verkehr bei normal veranlagten Erwachsenen, deren Geschlechtstrieb sich unter normalen Verhältnissen entwickelt hat, zu erzeugen geeignet ist. Wahrscheinlich wird niemand das Vorherrschen einer derartigen Tendenz leugnen. Sie entspricht dem bei angeboren Verkehrten so häufigen triebartigen Widerwillen gegen Geschlechtsverkehr mit weiblichen Wesen, und jene Form, mit der die Gesetz­geber sich hauptsächlich befasst haben, erzeugt überdies einen besonderen physischen Ekel. Und in einer Gesellschaft, deren grosse Mehrheit geschlechtlich normal veranlagt ist, bildet die Abneigung gegen die Homosexualität sich leicht zu sittlichem Tadel aus und findet dauernden Ausdruck in Sitte, Gesetz und Religion, Andererseits wird dort, wo be­sondere Verhältnisse die Verbreitung der gleichgeschlechtlichen Liebe in hohem Grade begünstigen, kein allgemeiner Ekel aufkommen und die sittliche Beurteilung des Lasters durch die Gesellschaft wird sich angemessen ändern. Die Tat mag noch immer verurteilt werden — entweder infolge einer unter verschiedengearteten Umständen entstandenen Sitten­lehre oder infolge der vergeblichen Versuche der Gesetzgeher zur Unterdrückung geschlechtlicher Abnormitäten oder auf Grund von Nützlichkeitserwägungen; aber die Verwerfung wäre bei den meisten Leuten mehr eine theoretische als eine ernstgemeinte. Dabei können die niedrigeren Formen des homosexuellen Verkehrs aus denselben Gründen lebhaft missbilligt werden wie die niedrigeren Formen des bisexuellen Umgangs, und der passive Päderast kann sowohl wegen seines weibischen Treibens als auch wegen seines Rufes als Zauberer verachtet werden. Wie wir bemerkt haben, glaubt man häutig, dass die Weibmänner in der Zauberei bewandert seien41); ihre Abnormitäten verleiten leicht zur Annahme, dass ihnen übernatürliche Kräfte innewohnen und dass die Zauberei ihnen für ihren Mangel an Männlichkeit

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und Körperstärke Ersatz biete. Allein die Geschicklichkeit in der Zauberei oder die sonstigen übernatürlichen Eigen­schaften, welche den Weibmännern zugeschrieben werden, macht diese nicht immer verhasst, sondern zuweilen geehrt oder sogar hochverehrt.
    Es ist vermutet worden, dass die Stellungnahme der öffentlichen Meinung zur Homosexualität ursprünglich eine Frage der Volkswirtschaft war und dass sie je nach Unter­oder Oberbevölkerung verboten oder erlaubt wurde. Havelock Ellis hält es für wahrscheinlich, dass zwischen der Reaktion der Gesellschaft gegen die gleichgeschlechtliche Liebe und der gegen den Neugeborenenmord eine gewisse Wechsel­beziehung bestehe: „Wo das eine mit Nachsicht oder Auf­munterung behandelt wird, wird dies zumeist auch beim ändern der Fall sein, und wo man das eine unterdrückt, unterdrückt man gewöhnlich auch das andere," Aber unsere mangelhafte Kenntnis der Meinungen der verschiedenen wilden Völkerschaften von der Homosexualität rechtfertigen diese Schlussfolgerung schwerlich; und ist wirklich eine solche Wechselbeziehung vorhanden, so rührt sie vielleicht nur von dem numerischen Missverhältnis der Geschlechter her, welches eine Folge der Vernichtung einer Menge neu­geborener Mädchen ist. Andererseits kennen wir mehrere Tatsachen, die der Ellisschen Vermutung geradezu wider­sprechen. Bei vielen Hindukasten ist der Mädchenmord seit sehr langer Zeit eine förmliche Sitte und doch kommt unter den Hindus die Päderastie auffallend selten vor. Die alten Araber huldigten dem Kindermord, aber nicht der gleichgeschlechtlichen Liebe, während es sich bei den Arabern unserer Zeit gerade umgekehrt verhält. Und wenn die Ur-christen Kindesmord und Päderastie als gleich schwere Sünden betrachteten, so wurden sie dabei wahrlich nicht von dem Wunsch nach Vermehrung der Bevölkerung geleitet, denn sonst würden sie nicht die Ehelosigkeit verherrlicht haben. Allerdings haben einige heimische Autoren die Unfruchtbar­keit der gleichgeschlechtlichen Liebe als einen Grund ihrer Begünstigung oder Verwerfung hingestellt. Das kretische Gesetz über den Gegenstand soll die Einschränkung des

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Wachstums der Bevölkerung bezweckt haben; ich glaube indes mit Döllinger, dass diese Angabe nicht ganz zutreffend ist. Mehr Gewicht darf der folgenden Stelle des Pahlawi-textes „Dadistan-i-Dinik" beigelegt werden: „Wer Samen ver­geudet, übt sich im Töten der Nachkommenschaft. Wird die Gewohnheit dauernd, so entsteht ein böser Stillstand im Fort  -schritt der Rasse und die Geschöpfe werden ganz vernichtet. Sicherlich hat diese Handlungsweise — welche, wenn allge­mein werdend, die Entvölkerung der Erde herbeiführen muss •— dem sehnlichsten Wunsche Ahrimaris Vorschub geleistet." Doch meine ich, dass Erwägungen dieser Art bei der Bildung sittlicher Urteile über homosexuelles Treiben in der Regel nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt haben. Und keinesfalls kann zugegeben werden, dass das strenge Gesetz der Juden gegen die Knabenschändung lediglich auf einem tiefgefühlten sozialen Bedürfnis nach Bevölkerungszunahme beruhte; so sehr die Juden die Ehelosigkeit auch verurteilten, auf eine'Stufe mit den Greueln von Sodom stellten sie sie denn doch nicht. Die übermässige Sündhaftigkeit, welche die Lehren Zoroasters, der Hebräer und des Christentums der gleichgeschlechtlichen Liebe zuschrieben, hatte ihre ganz besondere Grundlage. Weder Nützlichkeitsrücksichten noch instinktiver Ekel vermögen dieses Übermass an Verdammung hinreichend zu erklären. Die Verabscheuung der Blutschande ist gewöhnlich ein viel stärkeres Gefühl als die Abneigung gegen die Homosexualität. Doch lesen wir in demselben Genesiskapitel, das die Zerstörung von Sodom und Gomorrha schildert, von Blutschande zwischen Lot und seinen Töchtern, und nach der römisch-katholischen Lehre ist naturwidriger Geschlechtsverkehr eine noch verruchtere Sünde als Blut­schande oder Ehebruch42). Es ist Tatsache, dass die gleich­geschlechtliche Liebe in engen Zusammenhang gebracht wurde mit den schwersten Sünden: Unglaube, Götzendienst, Ketzerei.
    Der Zoroastrismus lehrt, die „unnatürliche Sünde" sei von den Angra Mainjo geschaffen worden. „Ahriman, der Böse“, heisst es im Pahlawitext „Dina-i Mainog-i Chirad", „missschuf die Dämonen, Teufel und sonstigen Verderbten durch seinen eigenen naturwidrigen Verkehr". Nach dem

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Buche „Sad Dar" steht solcher Verkehr auf einer Stufe mit dem turanischen König Afrasijab, der die Iranier zwölf Jahre lang unterjocht hielt, ferner mit der Dynastie Dahak, die Jim erobert und tausend Jahre lang beherrscht haben soll, endlich mit dem irrgläubigen Zauberer Tur-i Bradar-Waksch, der die besten Männer umbrachte. Wer sich in unnatürlicher Weise versündigt, ist ^seinem ganzen Wesen nach ein Daeva0, wie in der Vendidad geschrieben steht, und nach Darmesteter ist ein Daevaanbeter nicht etwa ein schlechter Anhänger Zoroasters, sondern ein Ausländer, ein Nichtarier. In der Vendidad wird unmittelbar nach der Feststellung, dass es für freiwillige naturwidrige Versündigung in aller Ewigkeit keine Sühne gebe , die Frage aufgeworfen: „Wann ist dem so ?" und die Antwort erteilt: „Wenn der Sünder ein Lehrer oder Jünger der Religion Masdas ist; andernfalls kann die Sünde dadurch von ihm genommen werden, dass er sich zur Reli­gion Masdas bekennt und den Vorsatz fasst, solche verbotene Handlungen nie wieder zu begehen." Mit anderen Worten die Sünde ist unsühnbar, wenn sie eine unmittelbare Miss­achtung der „wahren" Religion in sich schliesst, wird aber vergeben, wenn sie auf Unwissenheit beruht und durch Unter­werfung gutgemacht wird. Aus alledem geht hervor, dass der Zoroastrismus die gleichgeschlechtliche Liebe als etwas mit den Ungläubigen zusammenhängendes, als ein Zeichen des Unglaubens brandmarkte. Und meines Erachtens tragen die vorhin mitgeteilten Tatsachen zu dem Verständnis der Gründe bei, aus denen er dies tat. Abgesehen davon, dass Sodomie gewöhnlich mit Zauberei in Verbindung gebracht worden ist, bildete diese Verbindung — und teilweise tut sie es noch jetzt — ein Element des unter den turanischen Völkern Asiens herrschenden Schamanentums; und die obigen Anführungen aus zoroastrischen Texten lassen es als höchst wahrscheinlich erscheinen, dass dem schon im grauen Alter­tum so war. Naturgemäss stand die Religion Masdas dem schamanistischen System sehr feindlich gegenüber, und des­halb hielten die Anhänger Zarathustras den „Geschlechts­wechsel" für eine teufliche Scheusslichkeit.
    Auch bei den Hebräern beruhte die Verabscheuung der

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Sodomie grossenteils auf ihrem Hass gegen einen fremden Kultus. Nach dem 1. Buche Mosis war unnatürliches Laster die Sünde eines anderen als des auserwählten Volkes, und die levitische Gesetzgebung bezeichnet die kanaanischen Greuel als die Hauptursache der Ausrottung der Kanaaniten. Von diesen nun wissen wir, dass die Sodomie in ihrer Religion eine Holle spielte. Sie hatten in ihren Tempeln nicht nur weibliche, sondern auch männliche Prostituierte (;;Kedeschot" und „Kedeschim"). Das Wort „Kädesch" (— „Sodomit") be­zeichnet eigentlich einen einer Gottheit geweihten Mann43); solche Männer waren der Mutter der Götter, der Dea Syria, geweiht, als deren Priester oder Spezialanbeter sie betrachtet wurden. Die männlichen. Die dieser und anderen Göttinnen geweihten Männer spielten wahrscheinlich eine ganz ähnliche Rolle wie die gewissen Göttern zugeteilten Weiber, die sich eben­falls zu Prostituierten entwickelten, und möglicherweise hatte die männliche Tempelsodomiterei denselben Zweck wie die Priesterinnenprostitution: das Übertragen einer priesterlichen Segnung auf die Betenden44). In Marokko werden nicht nur dem bisexuellen, sondern auch dem gleichgeschlechtlichen Verkehr mit heiligen Personen übernatürliche Vorteile zuge­schrieben. Im alten Testament wird oft auf die „Kedeschrm" angespielt, namentlich zur Königszeit, in welcher Riten fremden Ursprungs sowohl in Israel als auch in Juda Ein­gang fanden. Und es ist sehr begreiflich, dass der Jahwe-anbeter auf diese Bräuche als Bestandteile eines Götzenkultus mit dem grössten Abscheu blicken musste.
    Die hebräische Auffassung der gleichgeschlechtlichen Liebe ging ins Christentum über und berührte einigermassen auch den Mohamrnedanismus. Bei den Christen wurde die Vorstellung, es handle sich da um einen schändlichen Frevel, durch die Gewohnheiten der Heiden bestärkt. Paulus fand die Greuel von Sodom bei Völkern vorherrschend, die „die Wahrheit Gottes in eine Lüge verwandelt und das Geschöpf mehr verehrt und ihm besser gedient haben als dem Schöpfer". Im Mittelalter galt es für selbstverständlich, Ketzer der natur­widrigen Lasterhaftigkeit zu zeihen. Ja, die Sodomie wurde mit der Ketzerei in so innigen Zusammenhang gebracht, dass

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man beiden denselben Namen gab. In „La coutume de Tou-raine-Anjou" wird das Wort „herite" — die alte Form für „heretique" — in demselben Sinn gebraucht wie „Sodomit". Das französische „bougre", aus dem lateinischen „Bulgarus" (= Bulgare) korrumpiert, war, wie das englische „bugger", ursprünglich der Name einer aus Bulgarien stammenden Ketzersekte des 11. Jahrhunderts — ein Name, der später auf andere Ketzer angewendet, gleichzeitig aber auch zur Bezeichnung von Anhängern der Homosexualität benutzt wurde45). Auch in verschiedenen mittelalterlichen Gesetzen findet sich Sodomie mit Ketzerei zusammen erwähnt und mit der gleichen Strafe belegt wie diese46). So blieb sie eine Religionsverfehlung ersten Ranges. Sie war nicht nur ein „vitium nefandum et super omnia detestandum“, sondern auch eine der vier „schreienden Sünden" und ein „Majestätsverbrechen gegen den Himmelskönig“. Es ist daher selbstver­ständlich, dass Gesetz und öffentliche Meinung dieses Laster desto milder beurteilten, je mehr sie sich vom Einfluss theologischer Lehren frei machten. Und das neue Licht, welches die wissenschaftliche Erforschung des Geschlechts­triebes auf das Problem der Homosexualität geworfen hat, muss die einschlägigen Moralbegriffe ebenfalls beeinflussen, denn kein kritischer Beurteiler kann umhin, den Druck in Rechnung zu ziehen, den ein mächtiger unfreiwilliger Wunsch auf den Willen eines Handelnden ausübt.

Anmerkungen.

*) Karsch, Päderastie und Tribadie bei Tieren (im „Jahrb. f. sex. Zwischenstufen", II, 126 ff.). Havelock Ellis, Studies in the psychol. Of sex., S. 2 ff. 2) Vgl. Ives, Classif. of crimes, S. 49. Die Mitteilung, die Homosexualität sei bei diesem oder jenem Volk unbekannt, bedeutet selbstverständlich noch nicht, dass sie nicht insgeheim geübt wird. 3) Spix und Martius, Travels in Brazil, II, 246; v. Martius, Rechtszustand unter den Ureinwohnern Brasil, S. 27 f.; Lomonaeo, Sülle razze indigene die Brasile (im „Arch. pour l'anthr. et la ethn.", XIX, 46) j Burton, Arabian nights, X, 246 (brasil. Indianer). Gareilasso de la Vega, II, 441 ff. Cieza de Leon, La crönica del Peru (primera parte), 49. Kap. (peruan.Indianer zur Zeit der Eroberung). Oviedo y Valdés, Sumario de la natural hist. de las Indias, 81. Kap. (Isthmier). Bancroft, Native races, I, 585 (neumexik. Indianer); ib., II, 467 f. (alte Mexikaner). Diaz del

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Castillo, Conquista de Nueva-Espana, 208. Kap. (alte Mexikaner). Lauda, Relacion de las cosos de Yueatan, S. 178 (alte Jukataver). Nufiez Cabeza de Vaca, Naufragioa y relacion de la jocuada que hizo a la Florida, 26, Kap.; Coreal, Voy. aux Indes Occid., I, 33 f. (Indianer von Florida). Perrin du Lac, Voy. dans les deux Louisianes et chez les nations sau­vages du Missouri, S. 352; ßossu, Fravels through Louisiana, I, 303. Hennepin, Nouv. de"couverte d'un tres grand pays situe" dans PAmdrique, S. 219 f.; La Salle's last exped. and discov. in N. America (in „Coll. of the N. Y. Hisfc. Soc.u, II, 237 f.); de Lahontan, Mem. de l'Amdr. septentr., S. 142 (Illinois). Marquette, Récit des voyages, S. 52 f. (Illinois und Nadowessier). Wied-Neuwid, Trav. in the interior of N. Amer., S. 351 (Manitarier, Mandanen usw.). mc Coy, Hist. of Baptist Indian missions, S. 360 f. (Osagen). Heriot, Travels through the Canadas, S. 278; Cathin, N. Amer. Indians, II, 214 f. (Siu). Dorsey, Omaha social. (im „Annal. Rep. Bur. Ethn.," III, 365); James, Exp, from Pittsburgh to the Rocky Mountains, I, 267 (Omaha). Loskiel, Mission of the Uni­ted Brethren among the Indians, I, 14 (Irokesen). Richardson, Aretic search. exped., II, 42 (Kri). Oswald, angeführt in Bastians „Mensch in der Geschichte", III, 314 (kaliforn, Indianer). Holder im „N. Y. Medical Journal", 7. Dez. 89 (Washington-Indianer und andere Stämme im N. W. der Verein. Staaten). Vgl. auch Karsch, Uranismus oder Päderastie und Tribadie bei den Naturvölkern (im „Jahrb. f. sex. Zwischenstufen", III, 112 ff.) 4) Dali, Alaska, S. 402; Bancroft, I, 92; Waitz, Anthr. der Naturv., III, 314 (Aleuten), v. Langsdorf, Voy. and travels, II, 48 (Ein­geborene von Unalaska). Steller, Kamtschatka, S. 289; Georgi, Russia,
III. 132 f. (Kamtschadalen). 5) Davydow, angeführt in Holmbergs „Ethn. Sk. über die Völker des russ. Amer." (in „Acta Soc. Scient. Fennicae", IV, 400 f.). Lisiansky, Voy. round the world, S. 199. v. Langsdorf, U, 64. Sauer, Billings Exped. etc. Russia, S. 176. Sarytschew, Voy. of discov. to N. E. Siberia (in „Coll. of modern and contemp. voyages". VI, 16). 6) Wilken, Plachtigheden etc bij de volken van den indischen archipel (in ,,Bijdragen tot de taal- etc. künde van Nederlandsch-Indie", XXXJII, S. 457 ff. Crawfurd, Hist. of the Indian Archipelago, III, 139. Marsden, Hist. of Sumatra, S. 261. 7) Hardeland, Dajaksch-deutsches Wörterb., S. 53 f. Schwaner, Borneo, l, 186. Perelaer, Ethnogr. be-schrijving der Dajaks, S. 32. 8) Beardmore, Natives of Mowat (Daudai), New Guinea (im „J. Anthr. Inst", XIX, 464). Haddon, Etbn. of the Western tribe of Torres Straits (eb., 315). Remy, Ka Mooolelo Hawaii, S. XLIII. Hernsheim, Beitrag zur Sprache der Marshall-Inseln, S. 40; doch drückt Senfft in Steinmetz' „Rechtsverhältnisse", S. 437, bezügl. der Marshallinsulaner eine andere Meinung aus. 9) Turnbull, Voyage round de world, S. 382. Vgl. auch: Wilson, Miss. voyage to the Southern Pacific, S. 333, 361; Ellis, Polynesian researches, I, 246, 258. 10) Lasnet in den ,,Annales d'hygiène et de médecine coloniales", 1899, S. 494. Vgl. Rencurel, eb , 1900, S. 562. Siehe auch Leguével de Lacombe, Voyage á Madagascar, I, 97 f. Nach Walter (in Steinmetz'

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„Reehtsverh.", S. 376) ist die Päderastie auf der Insel Nossi-Bé dicht bei Madagaskar, einigermassen verbreitet und sehr stark auf Ankisimane (gegenüber Madagaskar). 11) Munzinger» Ostafr. Studien, S. 225 (Barea und Kunäma). Baumann, Konträre Sexual-Erscheinungen bei der Neger­bevölkerung Sansibars (in den „Verbandl. d. Berl. Ges. f. Anthr.", 1899, S. 668). Felkin, Notes on the Waganda tribe (in den „Proc. Roy. Soc. Edinb.", XIII, 723), Johnston, British Central-Afr., S. 404 (Bakongo). Skildring of Guinea-Kysten, S. 57 (Äkkraneger). Torday e Joyce, Ethn. of the Ba-Mbala (im „J, Anthr. Inst.". XXXV, 410). Nicole in Stein­metz' „Rechtsverh.", S* 111 (mohammed. Neger). Teilier, eh., S. 159 (Kreis Kita). Beverley, eb., S. 210 (Wagogo). Kraft, eb., S. 288 (Wapo-komo). 12) D4Escayrac de Lauture, Afrikan. Wüste, S. 93. Burckhardt, Travels in Arabia, I, 864. Vgl. auch v. Kremer, Kulturgeschichte des Orients, II, 269. 13) „Indo-Chinese Gleaner", III, 193. Wells Williams, Middle Kingdom, I, 836. Matignon, Deux mots sur la pedörastie en Chine (in den „Achives d'anthr. crim.", XIV, 38 ff.). Karsch, Gleich-geschl. Leben der Ostasiaten, S. 6 ff. 14) Iwaja, Nan schok (im „Jahrb. f. sex. Zwischenst.", IV, 266, 268, 270). Karsch, S. 71 ff. 15) Karsch, im „Jahrb. f. sex. Zwischenst.", III, 85 ff.; PJoss-Bartels, Das Weib, I, 517 ff.; Krafffc-Ebing, Psychopathia sex., S. 278 ff.; Moll, Kontr. Sexual­empfind., S. 247 ff.; Havelock Ellis, Stndies in the psych. of sex., S. 118 ff. I6) Desaoir geht in seiner Abhandlung „Zur Psychol. der Vita sex." („Allg. Zeitschr. f. Psychiatrie," I, 942) so weit, anzunehmen, dass wäh­rend der ersten Mannbarkeitsjahre ein undifferenziertes Geschlechts­empfinden durchschnittlich normal sei; doch ist dies gewiss eine Über-treibung. Vgl. Havelock Ellis, S. 47 f. 17) Waitz, Anthr. der Naturw., III, 113. Bastian, Mensch in der Gesch., III, 305 (Dahomaner). 18) Marquette, S. 53 (Illinois). Perrin du, Lac, Voy. dans les 2 Louisianes etc., S. 352. Vgl. Nunez Cabeza de Vaca, S. 538 (Florida-Indianer): „Sie spannen den Bogen und tragen sehr schwere Lasten." 19) Ellis gibt zu (S. 191), dass, wenn in der frühen Jugend der (Geschlechtstrieb minder bestimmt ist als nach Erreichung der vollen Mannbarkeit, „es denkbar, wenngleich tmerwiesen sei, dass ein sehr starker Eindruck selbst bei einem normalen Organismus die seelische Seite der geschlechtlichen Entwicklung auf­zuhalten vermöchte. Es ist dies eine Frage, die zu lösen ich ausser stände bin." 20) Servius, In Vergilii Aeneidos, X, S25. Aelian, Varia historia, III, 10. Über den ganzen Gegenstand (dorische Knabenschän­dung) vgl. Mueller, Hist. and antiqu. of the Doric race, II, 307 f. 21) Mueller, eb., n, 308. Xenophoa, Hist. graeca, IV, 8, 39. Plutarch, Lycurgus, XXV, l und XVIII, 8. Aelian, 'III, 10, 22) Vgl. Symonds „Homosex, in Griechenland" in „D. Konträre Geschlechtsgefühl" von Ellis und Symonds, S. 55. 23) „State of female society in Greece" in der „Quarterly Keview", XXII, 172 ff. Lecky, Europ. morals, II, 287. Döliinger, Gentile and Jew, II, 234. 24) Plato, Symposion, S. 181. Auf die Förderung der Päderastie durch die ungünstige Stellung der Grie­chinnen haben Döliinger (11,244) und Syraonds (S. 77, 100, 101, 116 ff.) hingewiesen,

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25) Weniaminow schreibt (Zitat in Petrows „Report on Alaska", S, 158); „Wollte der Sünder sich reinwaschen, so sammelte er an einem ganz sonnenklaren Tage gewisse Krauter und trug sie eine Zeit lang bei sich, worauf er sie ablegte und seine Sünden auf sie warf, indem er, die Sonne als Zeugin anrufend, : sich seine Verfehlungen vom Herzen sprach. Dann verbrannte er die Krauter und hielt sich für gereinigt. 26) Dawydow, angeführt bei Holmberg, S. 400 f, Lisianslü, S, 199. 27) Bogoraz, angeführt bei Demidow, S. 75. Jochelson, S. 52 f. 28) „La Salle's last exped. in N. Amer," in den „Collections of the N. Y. Histor. Soc.", II, 238 (Illinois). Perrin du Lac, Voyage dans les deux Louisianes etc., S. 352. Bossu, I, 303 (Tsehakta). Oviedo y Valdes, S. 508 (Isthmier). Martius, „Rechtszustand unter den Ureinwohnern Brasil.,"' S. 28 (Guai-kuru). 29) Merker, Die Masai, S. 208. Wohl aber schlachten die Masai nach derselben Quelle sofort jeden Stier und jeden Ziegenbock, bei dem sie widernatürlichen Geschlechtsverkehr beobachten, da sie befürchten, dass ihre Herden anderenfalls zur Strafe von einer Pest befallen würden. 30) Sachau, Machamm, riecht nach schaßt. Lehre, S. 809, 818; „Ist der Sodomit ein verheirateter Mann im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte, so wird er gesteinigt, anderenfalls gc-geisselt und verbrannt." 31) Alabaster' Notes and comment. on Chinese crim. law, S. 367 ff. Ta Tsing Leu Lee, Anhang 32, S. 570. 32) Karscli, S. 99. Iwaja im „Jahrb. f. sex, Zwischenst", IV, 266, 270 f. 33) „Spuren von Konträrsex, bei den alten Skandin.", Mittl, eines norvveg. Gelehrten im „Jahrb. f. sex. Zwischenst.", IV, 245, 256 ff. 34) Xenophou, Lacedaemoniorum respubl., II, 13. Maximus Tyrius, Dissert, XXV, 4 und XXVI, 9. 35) Ammianus Marcellinus (XXIII, 76) erklärt, die Bevölkerung Persiens sei von Päderastie frei gewesen. Vgl. aber auch Sextus Empiricus, Pyrrhoniae hypotyposes. I, 152. 36) Juvenal, Satiren, II, 43 f. Valerius Maximus, Fact. dicto-rumque memor., VI, l, 7. Quintilian, Instit. oratoria, IV, 2, 69: „Decem milia, quae poena stupratori coustituta est, dabit." Christ, Hist. legis Scatiniae, angeführt in Döllingers „Gentile and Jew", II, 274. Rein, Kriminalr. der Römer, S. 865 f. Bingham, VI, 436 ff. Moinmsen, Rom. Straf r., S. 703 f. 37) Mommsen, eb., S. 704. Rein, S. 866. Die Stelle der Digesta (XLVIII, 5, 35, 1) betreffs stuprum bezieht nicht auf ein bestimmtes Geschlecht, sondern auf beide, 38) Du Boys, Hist, du droit crim. de FEspagne, S. 93, 403. „Les Etabl. de St. Louis", I, 90 (II, 147). Beaumanoir, Contumes du ßeauvoisis, XXX, 11 (I, 413). Montes­quieu, Esprit des lois, XII, 6. Hume, Comm. on the law of Scotland, II, 335; Pitcairn, Crim. trials in Scotland, II, 491, 2. Anm. Claras, Practica crimin., 5. Buch, § ,,Sodomia", 4. Jarcke, Gemeines deutsch. Strafr., III, 172 ff. Karls V. Peinliche Gerichtsordnung, Art. 116. Henke, Gesch. des deutsch, peinl. Rechts, I, 289. Numa Praetorius, Die straf-rechtl. Bestimm, gegen den gleichgeschlecht). Verkehr (im „Jahrb. f. sex. Zwischenst.", I, 124 ff. In Bayern stand noch im Anfang des 19. Jahrb. auf Sodomie nominell die Verbrennungsstrafe (Feuerbach, Kritik des Kleinschrodischen Entwurfs zu einem peinl. Gesetzb. f. die

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kurpfalz-bayr. Staaten, II, 13), in Spanien sogar noch bis 1843 (Du Boys, S. 721). 39) Desmaze, Penalites anciennes, S. 211. Havelock Ellis, S. 207. 40) VgL Chevalier, L'inversion sex., S. 431 ff.; Ellis, S. 207 f. 41) Vgl. auch Bastian in der „Zeitschr. f. Ethnol.", I, 88 f. Leo Afri-canus erwähnt in seiner „Gesch. und Beschreib. Afrikas" über die Hexen von Fez: „Sie haben die verdammenswürdige Gewohnheit, unter sich unerlaubte Venerie zu treiben." Nach Falkner („Descr. of Patag., S. 117) wählen die Patagonier zumeist männliche Zauberer von kind­lichem Alter, „und zwar mit Vorliebe solche, die schon frühzeitig weibische Anlagen zeigen". Diese Kinder werden verhalten, ihr Ge­schlecht gleichsam zu verlassen und weibliche Gewänder zu tragen. 42) Thomas von Aquino, Summa theol., II—II, 154, 12. Katz, Grundriss des kanon. Strafr., S. 104, 118, 120. Clarus, Pract. crimin., 5. Buch, § „Sodomia", Additiones, l: „Hoc vitum est majus, quam si quis pro-priam matrem cognosceret." 43) Driver, Comment. on Deuteronomy S. 264 f. Selbie, Sodomite (in Hastings' „Dict. of the Bible", IV, 559. 44) Rosenbaum gibt in seiner „Gesch. der Lustseuche im Altertum" (S. 120) der Meinung Ausdruck, die zum Dienste der ephesischen Artemis und zum phrygisehen Kybelekultus gehörenden priesterlichen Eunuchen ebenfalls Sodomiten waren. 45) Littré, Dict. de la langue fr., Artikel „hérétique" und „bougre". Murray, New Engl. dict., Art. „bugger". Lea, Inquisition of Middle Ages, I, 115, Anmerkung. 46) Beaumanoir, Contumes du Beauvoisis, XXX, 11 (1. Band, 413): „Wer sich gegen den Glauben vergeht, wie ein Missetäter, der nicht den Weg der Wahrheit wandeln will, oder wer Sodomiterei treibt, soll verbrannt werden und seine ganze Habe soll verwirkt sein." Britton, I, 10 (1. Band, 42). Montesquieu, Esprit des lois, XII, 6. Du Boys, Hist. du droit crim. de l'Espagne, S. 486, 721.